AGB’s Köhle Kontrollen
A Allgemein
- Anwendungsbereich und Geltung
- 1.1 Die vorliegenden AGB regeln sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der KÖHLE KONTROLLEN GmbH (nachfolgend «KÖHLE KONTROLLEN») gegenüber ihren Kunden. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn KÖHLE KONTROLLEN ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
- 1.2 Der Kunde anerkennt mit der Annahme der Offerte bzw. mit dem Abschluss eines Vertrags die Verbindlichkeit der AGB. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und KÖHLE KONTROLLEN kann schriftlich, per E‑Mail, telefonisch oder in Ausnahmefällen mündlich abgeschlossen werden.
- 1.3 Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die AGB auch für Nach- und Folgeaufträge.
- Offerten
Der Zeitraum, innert dem KÖHLE KONTROLLEN an eine Offerte gebunden ist, wenn nichts anderes vereinbart, 60 Tage.
- Art und Umfang der Leistungen
- 3.1 Die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen, insbesondere deren Art und Umfang, sind im Vertrag abschliessend enthalten.
- 3.2 Nachträgliche Kundenwünsche oder unvorhersehbare Umstände, die Mehraufwand verursachen, werden dem Kunden transparent offeriert und separat in Rechnung gestellt.
- 3.3 Bei nicht vorhersehbarem Mehraufwand behält sich KÖHLE KONTROLLEN das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
- 3.4 KÖHLE KONTROLLEN kann zur Erfüllung ihrer Leistungen Partner oder Dritte beiziehen.
- 3.5 Für das Erbringen der Leistungen steht KÖHLE KONTROLLEN das Substitutionsrecht zu, soweit es nicht durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben oder eingeschränkt wurde.
- Termine
- 4.1 Der Leistungstermin wird von den Parteien separat geregelt.
- 4.2 KÖHLE KONTROLLEN teilt dem Kunden den Erledigungstermin bzw. den Durchführungstermin mit. KÖHLE KONTROLLEN unternimmt alles Zumutbare, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Falls Termine infolge Krankheit einer Person oder aus anderen wichtigen Gründen nicht eingehalten werden können, ist KÖHLE KONTROLLEN bestrebt, schnellstmöglich einen Ersatz für die Person zu finden, bzw. die Ursache zu beheben.
- 4.3 Hängt die Aufragsausführung von Produkten, Unterlagen, Genehmigungen etc. ab, die der Kunde beizubringen hat, so bleibt ein Termin nur verbindlich, wenn der Kunde diese innerhalb der von KÖHLE KONTROLLEN angegebenen Frist eingereicht hat.
- 4.4 Die Einhaltung der Termine setzt die Erfüllung der Vorauszahlungspflicht des Kunden voraus, falls diese vereinbart wurde.
- 4.5 Bei nach Vertragsabschluss sich ergebendem Mehraufwand werden die vereinbarten Termine unverbindlich. KÖHLE KONTROLLEN ist bemüht, dem Kunden schnellstmöglich neue Termine mitzuteilen.
- Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt KÖHLE KONTROLLEN kostenlos und termingerecht alle für ihre Leistungen erforderlichen Daten, Informationen, Prüfmuster, technische sowie sonstige Einrichtungen sowie, falls notwendig, eine Begleitperson zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht des Kunden erstreckt sich auch auf Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Ausführung des Auftrages durch KÖHLE KONTROLLEN bekannt werden.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- 6.1 Die vom Kunden zu bezahlende Preise und die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der vertraglichen Abmachung.
- 6.2 Alle Preise verstehen sich immer in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen und geht zu Lasten des Kunden.
- 6.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
- 6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen, noch nicht erteilter Gutschriften oder nicht ausdrücklich anerkannter Gegenforderungen fällige Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.
- Haftungsbestimmungen
- 7.1 KÖHLE KONTROLLEN gewährleistet eine normgerechte und sorgfältige Ausführung des Vertrages gemäss den anerkannten Regeln der Technik. KÖHLE KONTROLLEN nimmt die Interessen der Kunden in allen Aspekten der Vertragsausführung wahr.
- 7.2 KÖHLE KONTROLLEN haftet im Rahmen der gesetzlichen Ordnung. Sie haftet jedoch nur für Schäden, welche durch sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Von der Haftung ausgeschlossen sind Vermögensschäden wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste sowie andere mittelbare Schäden.
- Datenschutz
KÖHLE KONTROLLEN verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung, Kundenpflege, Qualitätssicherung, Sicherheit sowie Abrechnung. Bei Leistungen mit Partnerfirmen dürfen hierfür erforderliche Daten weitergegeben werden.
- Urheberrechte
Mit dem Erbringen der Leistung werden keine Urheber- oder gewerblichen Schutzrechte von KÖHLE KONTROLLEN übertragen. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, stehen KÖHLE KONTROLLEN die Rechte an und aus den vertragsspezifischen Arbeits- und Entwicklungsergebnissen einschliesslich etwaiger Erfindungen zu. Dies gilt auch für die Befugnis, Schutzrechte anzumelden.
- Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
- 10.1 Der Vertrag tritt an dem im Vertrag genannten Datum in Kraft.
- 10.2 Der Vertrag läuft, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem, bzw. bis zur Auftragserledigung, andernfalls auf unbestimmte Dauer. Läuft der Vertrag auf unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, jeweils auf das Ende eines Monats, schriftlich gekündigt werden.
- 10.3 Tritt der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer zurück, so schuldet er KÖHLE KONTROLLEN das bis zum Ablauf der Vertragsdauer vereinbarte Entgelt.
- 10.4 KÖHLE KONTROLLEN kann den Vertrag nach schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos auflösen.
- Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen des Vertrages
- 11.1 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- 11.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so bleiben die anderen Bestimmungen der AGB unberührt. Die Parteien werden diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
- Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von KÖHLE KONTROLLEN keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.
- Verbindliche Sprache
Diese AGB wurden in deutscher Sprache im Original erstellt. Rechtlich verbindlich ist einzig die deutsche Version.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist gemäss Firmensitz in Maur ZH.
B Inspektions- und Beratungsleistungen
- Umfang und Ort der Leistungen
- 15.1 Sämtliche zu prüfende Installationen oder Anlagen müssen ungehindert zugänglich sein. Der Kunde ermöglicht ein ungehindertes und kontinuierliches Arbeiten an der Anlage oder Installation.
- 15.2 Der Kunde informiert KÖHLE KONTROLLEN über besondere Gefahren der Anlage oder Installation und gewährleistet die Arbeitssicherheit.
- 15.3 Inspektionen finden am Ort der Anlage oder Installation statt. Für übrige Tätigkeiten wie Berichtserstellung, Recherche, Analyse und Berechnungen kann KÖHLE KONTROLLEN den Arbeitsort wählen.
- 15.4 KÖHLE KONTROLLEN verpflichtet sich der Aufgabe entsprechend ausgebildetes und erfahrenes Personal zur Verfügung zu stellen. Konkrete Auswahl und Anzahl der Mitarbeitenden steht KÖHLE KONTROLLEN frei.
- 15.5 Nicht bezogene Leistungen werden nicht zurückvergütet.
- 15.6 Für Schäden, die aus den Schalthandlungen (z.B. Stromausschaltung) während der Inspektion eintreten, wird jede Haftung abgelehnt.
- 15.7 Erfüllt die geprüfte Installation oder Anlage die gestellten Anforderungen ganz oder teilweise nicht, gilt der Auftrag trotzdem als abgeschlossen. Allfällige Nachinspektionen oder Zusatzleistungen infolge Änderung der Grundlagen (Normen, Verfahren, gesetzliche Grundlagen) werden separat offeriert/verrechnet.
- Berichte, Zertifikate
- 16.1 KÖHLE KONTROLLEN erstellt Berichte und Zertifikate nach internen und branchenüblichen Standards und übermittelt sämtliche Dokumente in angemessener Form schriftlich oder elektronisch.
- 16.2 Kundenspezifische Dokumentenformatierungen werden separat verrechnet.
- 16.3 Berichte und Zertifikate mit zugehörigen Anlagen dürfen nur in vollem Umfang unter Angabe des Ausstellungsdatums veröffentlicht werden.
17 Beschwerden
Beschwerden und Einsprüche in Bezug auf eine Inspektionsleistung können in schriftlicher Form an die Inspektionsstelle der KÖHLE KONTROLLEN übergeben werden. KÖHLE KONTROLLEN bearbeitet die Beschwerde oder den Einspruch und benachrichtigt den Kunden über das Ergebnis.
C Schlussbestimmungen
KÖHLE KONTROLLEN kann diese AGB jederzeit anpassen
